| Laut Satzung kann jede natürliche oder juristische Person oder eine Untergliederung der letzteren, die sich mit der Erforschung, der Gestaltung, der Anwendung oder dem Vollzug des Umweltrechts befaßt, Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. werden. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit
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