Laut Satzung kann jede natürliche oder juristische Person oder eine Untergliederung der letzteren, die sich mit der Erforschung, der Gestaltung, der Anwendung oder dem Vollzug des Umweltrechts befaßt, Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. werden.
Der Mindestbeitrag beträgt derzeit
- für natürliche Personen 50,- €/ Jahr und
- für juristische Personen 112,50 €/ Jahr.
Wenn Sie Mitglied der Gesellschaft für Umweltrecht e.V. werden möchten, drucken Sie bitte den Aufnahmeantrag aus und senden Sie uns diesen mit Ihrer Unterschrift zu.
Hier können Sie einen Aufnahmeantrag stellen.